
Die Schadenshöhe entscheidet, ob Ihnen ein Gutachten zusteht!
Es ist völlig verständlich, dass Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall schnellstmöglich mit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden hinter sich lassen wollen. Mit einem Kostenvoranschlag werden Sie bei der anstehenden Schadensregulierung aber auf einen Großteil Ihrer Ansprüche verzichten, ohne es zu wollen.
Insofern ist ein Kostenvoranschlag für den zu erteilenden Reparaturauftrag in der Werkstatt und Ihre Rechte als Geschädigter oft nicht die beste Lösung. Das wird Ihnen der gegnerische Versicherungsgutachter aber nicht sagen, wir das unabhängige Kfz Gutachter Luciani Team hingegen sehr wohl!
Das Wichtigste kurz & kompakt zum Schadengutachten
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Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann muss die gegnerische Versicherung oberhalb der Bagatellschadengrenze für die Gutachtenkosten aufkommen.
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Ein Kostenvoranschlag für ein Auto kommt nach einem Unfall nur bei nachweislichen (!) Bagatellschäden in Betracht.
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Ein Kostenvoranschlag beziffert Reparaturkosten (Stundensätze) und solche für Ersatzteile. Schadensersatzpositionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall und eine Beweissicherung bleiben außen vor.
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Die Kosten für einen Kfz-Kostenvoranschlag betragen meistens 10 % der Reparaturkosten. Die gegnerische Versicherung ist hierfür grundsätzlich eintrittspflichtig.
Gut zu wissen: Im Schadensfall kommt ein Kostenvoranschlag schnell an seine Grenzen!
Außerhalb der Schadensregulierung ist für Sie als Autobesitzer üblich, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Sie wissen, mit welchen Kosten Sie vor der Erteilung eines Auftrags für die Autoreparatur zu rechnen haben. Er dient vorwiegend als mehr oder weniger als verbindliche Auskunft über den zu erwartenden Preis.
Bei der Reparatur eines Unfallwagens sind die rechtlichen Zusammenhänge und Haftungsverhältnisse komplexer. Als Anspruchsgrundlage ist ein Unfallgutachten die eindeutig überlegene Option. Insofern sollten Sie immer kritisch hinterfragen, ob ein Kostenvoranschlag angesichts der offenbaren Beschädigung überhaupt noch ausreicht. Ein Kurzgutachten kann eine Alternative sein.