Ihre Rechte nach einem Unfall - Unterstützung vom Team des Kfz-Sachverständigenbüros Luciani
Von Abschleppkosten bis Wertminderung: Ihre Ansprüche sind umfangreich
Lassen Sie sich nach einen unverschuldeten Unfall bitte nicht von der gegnerischen Versicherung überreden, dass sie "alles weitere" regelt. Versicherungskonzerne arbeiten gewinnoptimiert und versuchen Kosten zu sparen, wo es nur möglich ist.
Als fachkundiger, unabhängiger Kfz Gutachter kämpft unser Sachverständigenbüro mit vollem Einsatz für Ihre Rechte! Damit Sie wissen, in welchem Rahmen sich Ihre Ansprüche bewegen, haben wir Ihnen hier eine praktische Übersicht zusammengestellt.
Diese Ansprüche können Sie geltend machen
Ihre Rechte als Geschädigter – hätten Sie das gedacht?
Eigenen Kfz Gutachter
Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.
Wertminderung
Ihr Fahrzeug wird mit einem Unfallschaden weniger wert sein. Für diesen Wertverlust steht Ihnen als Ausgleich die merkantile Wertminderung zu.
Arbeitsausfall
Entsteht durch den Unfall ein Verdienstausfall, muss die gegnerische Versicherung im Anschluss an die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall aufkommen.
Keine Rechtsanwaltskosten
Bei eigener Unschuld werden die Kosten für einen Fachanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Umbaukosten
Bei einem Totalschaden fallen Umbaukosten an, wie z.B. Ausbau und Wiedereinbau von Sonderausstattung an. Diese Kosten trägt der Unfallgegner.
Aufwandspauschale
Dem Geschädigten steht eine Kostenpauschale für den entstanden Aufwand (Telefonate, Schriftverkehr etc.) zu.
Abschleppkosten trägt Versicherung
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch dafür aufkommen.
An- und Abmeldekosten
Ist nach Ihrem Unfall eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die An- und Abmeldekosten nicht übernehmen.
Bergungskosten
Sind nach dem Autounfall Bergungsmaßnahmen erforderlich, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Auszahlung der Schadensumme
Fiktive Abrechnung: Statt das Kfz reparieren zu lassen, können Sie sich den entstandenen Schaden ebenso auszahlen lassen.
Arztkosten
Entstehen durch den unverschuldeten Unfall nachweislich Arztkosten, müssen Ihnen diese ersetzt werden.
Entsorgungskosten
Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es verschrottet werden muss, entstehen Entsorgungskosten. Diese müssen Ihnen erstattet werden.
Nutzungsausfallentschädigung
Für die Zeit des Ausfalls Ihres Kfz steht Ihnen ein Ausgleich zu. Nutzen Sie keinen Leihwagen, lassen Sie sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen.
Schmerzensgeld
Haben Sie erhebliche Verletzungen erlitten, die unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen, muss der Unfallgegner als Ausgleich Schmerzensgeld zahlen.
Gerichtskosten
Sollten Gerichtskosten entstehen (z. B. bei unbegründeten Kürzungen durch die Versicherung), werden diese dem Unfallopfer ersetzt.
Mietwagen als Ersatzfahrzeug
Wenn Sie ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht benutzen können, steht Ihnen für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Leihwagen zu.
Heilungskosten
Heilungskosten, auf die Anspruch besteht, können entstandene Fahrtkosten zum Arzt sein oder kosmetische Narbenbehandlung.
Kosten für Reparaturbestätigung
Die ordnungsgemäße Reparatur kann von einem Kfz Gutachter bestätigt werden. Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung